Heilpraktiker bieten umsatzsteuerfreie Dienstleistungen an – es besteht keine Mehrwertsteuerpflicht.
Die Leistungen sind abhängig von der individuellen Diagnose und den Versicherungsbedingungen.
Die Kosten der Behandlungen in der Naturheilpraxis werden ermittelt nach angewendetem Verfahren, Material und Zeiteinsatz.
Die Behandlungskosten werden immer bar beglichen.
Privatversicherte oder Patienten mit Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker stelle ich gerne eine Rechnung aus, die Sie dann dort einreichen können.
Die Abrechnung erfolgt nach dem GebüH ( Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ). Es kann vorkommen, dass nicht alle Kosten der Behandlung übernommen werden !
Der Rechnungsbetrag wird jedoch nach jeder Behandlung in voller Höhe bezahlt.
Fragen Sie schon vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung nach, welche Therapien erstattet werden.
Nicht einzuhaltende Termine müssen mindestens einen Tag zuvor telefonisch abgesagt werden, sonst werden sie in voller Höhe in Rechnung gestellt.